Impressum

Petra Erhart-Ruffer
Dorfstraße 5/9
A-6074 Rinn
Mobil.: 0664/4239932

E-Mail: kontakt@diehuettenwirtin.com

Homepage www.diehuettenwirtin.com

UID-Nr. ATU61447214

Link Firmendaten:
https://firmen.wko.at/petra-simone-erhart-ruffer/tirol/?firmaid=ab1a2c54-ed36-485f-b89f-172a4118f1dc

Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation gemäß § 94 Ziffer 74 GewO 1994

Seit 26.10.2014 (kann vom Gründungsdatum abweichen) GeschäftsführerIn gewerberechtlich: -Berufszweig: Unternehmensberatung

GISA-Zahl

22279842

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Lebens- und Sozialberatung gemäß § 94 Ziffer 46 GewO 1994 unter Ausschluss der Ernährungsberatung und der sportwissenschaftlichen Beratung

Seit 23.12.2013 (kann vom Gründungsdatum abweichen) GeschäftsführerIn gewerberechtlich: -Berufszweig: Lebens- und Sozialberater (psychologische Berater)

GISA-Zahl

22276766

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)

Bezirkshauptmannschaft Landeck

 

E-Mail-, Fax- und Telefonwerbung nach dem Telekommunikationsgesetz

 

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/ChecklisteTKG.pdf

Anhang 2: Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz, § 107 TKG

§ 107 Unerbetene Nachrichten

(1) Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.

(1a) Bei Telefonanrufen zu Werbezwecken darf die Rufnummernanzeige durch den Anrufer nicht unterdrückt oder verfälscht werden und der Diensteanbieter nicht veranlasst werden, diese zu unterdrücken oder zu verfälschen.

(2) Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt.

(3) Eine vorherige Einwilligung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Abs. 2 ist dann nicht notwendig, wenn

  1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im  Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
  2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
  3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.

(4) (aufgehoben)

(5) Die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wenn

  1. die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird, oder
  2. die Bestimmungen des § 6 Abs 1 E-Commerce-Gesetz verletzt werden, oder
  3. der Empfänger aufgefordert wird, Websites zu besuchen, die gegen die genannte Bestimmung verstoßen oder
  4. keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.

(6) Wurden Verwaltungsübertretungen nach Absatz 1, 2 oder 5 nicht im Inland begangen, gelten sie als an jenem Ort begangen, an dem die unerbetene Nachricht den Anschluss des Teilnehmers erreicht.

Anhang 3: Auszug aus dem E-Commerce-Gesetz, § 6 ECG

§ 6 Informationen über kommerzielle Kommunikation

(1) Ein Diensteanbieter hat dafür zu sorgen, dass eine kommerzielle Kommunikation, die Bestandteil eines Dienstes der Informationsgesellschaft ist oder einen solchen Dienst darstellt, klar und eindeutig

  1. als solche erkennbar ist,
  2. die natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt,
  3. Angebote zur Absatzförderung wie etwa Zugaben und Geschenke als solche erkennen lässt und einen einfachen Zugang zu den Bedingungen für ihre Inanspruchnahme enthält sowie
  4. Preisausschreiben und Gewinnspiele als solche erkennen lässt und einen einfachen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthält.

Stand: 01.01.2019

 

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